1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Hotelzimmer
bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus
Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt
worden ist.
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2.
Reservierte Hotelzimmer stehen
dem Gast von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur
Verfügung. Sofern nicht ausdrückliche einen Ankunftszeit vereinbart
wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach
18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. |
3.
Sollten vereinbarte
Hotelzimmer aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, nicht
zur Verfügung gestellt werden können, so ist das Hotel verpflichtet,
für gleichwertigen Ersatz, auch soweit zumutbar - außerhalb des
Hauses, Sorge zu tragen. |
4.
Bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen einschließlich sog. Arrangements
(Komplettangebote für Räumlichkeiten und sonstige Leistungen), ist der
vereinbarte oder betrieblich übliche Preis zu zahlen, abzüglich der vom
Hotel ersparten Aufwendungen. Danach werden bei Umbestellungen oder
Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, oder Arrangements
berechnet:
a. bis 15 Tage vor Ankunft
keine Kosten.
b. 14 bis 3 Tage vor Ankunft
80% der
vereinbarten Leistungen.
c. ab 2 Tage vor Ankunft 90% der
vereinbarten Leistungen.
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5.
Das Hotel bemüht sich, nicht
in Anspruch genommene Hotelzimmer nach Möglichkeit anderweitig zu
vergeben. Für die Zeit der Weitervermietung entfallen alle Kosten. |
6.
Hat der Besteller mehrere
Hotelzimmer reservieren lassen mit dem Vorbehalt, ggf. weniger Zimmer
in Anspruch zu nehmen (Kontingent), hat der Besteller die tatsächlich
benötigen Anzahl der Zimmer und die Anzahl der Personen zum
vereinbarten Termin, spätestens aber 14 Tage vor Ankunft, zu melden.
Mit Eingang der Meldung werden die übrigen Zimmer zu anderweitigen
Vermietung frei. Kosten entstehen dem Besteller insoweit nicht. Erfolgt
keine Meldung, geht das gesamte Kontingent zu Lasten des Bestellers;
Nr. 4 gilt entsprechend. Die namentliche Teilnehmerliste ist dem Hotel
bis 4 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen. |
7.
Liegt zwischen Vertragsschluss
und Leistungsbereitstellung eine Zeit von mehr als 6 Monaten, so behält
sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige
Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig
des
Zeitpunkt des Vertragsabschluss zugunsten oder zu Lasten des Gastes/Bestellers. |
8.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Hotel.
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9.
Eine Änderung der
Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 5 Werktage vor
Veranstaltungsbeginn übermittelt werden; andernfalls wird mindestens
die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt. |
10.
Alle Preise verstehen sich in Euro, wenn ausgewiesen, einschließlich Mehrwertsteuer.
Fremdenverkehrsgebühr ab 12 Jahre € 1,50 pro Person & Nacht.
Die Gebühr ist direkt vor Ort im Hotel zu leisten. |
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